KUNSTVERMÖGEN · BEWERTUNG · WERKVERZEICHNIS · TREUHÄNDERISCHE VERWALTUNG · DISKRETION
FÜR BETREUER, NACHLASSVERWALTER UND FAMILY OFFICES

Kunstvermögen verwalten – erfasst, bewertet, dokumentiert und im richtigen Moment verwertet.

Wer Kunst für andere verwaltet, trägt Verantwortung für Werte, die auf keinem Kontoauszug stehen. Ob als rechtlicher Betreuer, Testamentsvollstrecker, Vermögensverwalter oder Family Office: Kunstvermögen verwalten heißt zu wissen, was vorhanden ist, was es wert ist und was im Ernstfall damit geschieht. Genau dabei begleite ich Sie – von der ersten Bestandsaufnahme bis zur Verwertung, wenn sie ansteht.

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Werkverzeichnis & Digitalisierung

Jedes Werk fotografiert, beschrieben, zugeordnet und digital erfasst – inklusive Provenienz und Zustand. Wie ich dabei vorgehe, steht ausführlich unter Digitalisierung.

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Verwertung, wenn sie ansteht

Wenn verkauft werden muss oder soll: freihändiger Verkauf, Auktion oder Vermittlung an Sammlungen – diskret, zum richtigen Zeitpunkt und mit vollständiger Abrechnung. Zum Ablauf bei ganzen Sammlungen siehe Sammlungen & Nachlässe.

Bestandsaufnahme einer Privatsammlung – erster Schritt, um Kunstvermögen zu verwalten
Zuerst die Bestandsaufnahme vor Ort: jedes Objekt gesichtet, fotografiert, im Zustand erfasst.
Digitales Werkverzeichnis als Grundlage, um Kunstvermögen zu verwalten und zu belegen
Daraus entsteht das digitale Werkverzeichnis – die Grundlage für jede Wertaussage. Ein Beispiel: das Werkverzeichnis zum Nachlass Gert Zech.
DER ABLAUF

Kunstvermögen verwalten: so gehe ich vor

Jeder Schritt ist einzeln beauftragbar. Viele Mandate beginnen mit einer reinen Bestandsaufnahme – ob daraus eine laufende Betreuung oder eine Verwertung wird, entscheiden Sie später.

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Vertrauliches Erstgespräch

Was ist vorhanden, in welcher Rolle handeln Sie, welche Fristen oder Genehmigungen sind zu beachten? Unverbindlich und diskret – auch wenn noch gar nicht feststeht, ob überhaupt etwas geschehen soll.

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Bestandsaufnahme vor Ort

Sichtung, Fotografie und Erfassung des gesamten Bestands – einschließlich Zustand, Rahmung, Signaturen und aller vorhandenen Unterlagen zur Herkunft: Rechnungen, Zertifikate, Ausstellungsnachweise, Korrespondenz.

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Bewertung & Einordnung

Markteinschätzung je Objekt und für den Gesamtbestand, jeweils mit offengelegter Vergleichsgrundlage. Wo ein förmliches Gutachten verlangt wird – etwa für eine Genehmigung des Betreuungsgerichts oder gegenüber dem Finanzamt – arbeite ich mit einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zusammen und koordiniere das für Sie.

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Werkverzeichnis & Dokumentation

Aufbereitung als digitales Werkverzeichnis, aus dem sich jederzeit Auszüge erzeugen lassen – für die Versicherung, das Gericht, die Erbengemeinschaft oder einen Kaufinteressenten, ohne dass Sie den Gesamtbestand offenlegen müssen.

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Verwertung oder laufende Betreuung

Je nach Auftrag: diskrete Verwertung mit vollständiger Abrechnung – oder fortlaufende Betreuung des Bestands mit regelmäßiger Aktualisierung von Werten und Zustand.

Für wen ich arbeite

Vier sehr unterschiedliche Rollen, ein gemeinsamer Punkt: Sie verantworten Kunst, die Ihnen nicht gehört – und müssen Entscheidungen darüber begründen können.

Testamentsvollstrecker & Nachlassverwalter

Bei Kunst im Nachlass hängt viel an der Bewertung: Teilung, Ausgleichsansprüche, Erbschaftsteuer. Ich schaffe einen dokumentierten Bestand, mit dem Sie gegenüber Erben und Finanzamt Rechenschaft ablegen können – wie zuletzt beim Nachlass Benedikt Brun-Stiller und beim Nachlass Klaus Blochwitz.

Family Offices

Sammlungen wachsen über Generationen und werden selten systematisch erfasst. Ich baue das Werkverzeichnis auf, halte Versicherungswerte aktuell und begleite Zu- und Verkäufe – langfristig, unter Ausschluss der Öffentlichkeit und mit einem festen Ansprechpartner.

DISKRETION

Vertraulichkeit ist keine Zusatzleistung

Wer Kunst für andere verwaltet, hat fast immer Gründe, das nicht öffentlich zu tun: Familienverhältnisse, steuerliche Fragen, die Privatsphäre einer betreuten Person – oder schlicht die Sorge, dass ein bekannt gewordener Verkauf den Preis drückt. Namen, Bestände und Konditionen bleiben deshalb grundsätzlich vertraulich. Auch die Referenzen auf dieser Website stehen hier nur, weil die Beteiligten ausdrücklich zugestimmt haben.

Beim Verkauf heißt das konkret: Objekte lassen sich freihändig an ausgewählte Sammler, Händler und Institutionen vermitteln, ohne dass der Bestand je in einem öffentlichen Katalog erscheint.

BEWERTUNG

Eine Bewertung, die auch später Bestand hat

Eine Zahl ohne Begründung ist gegenüber einem Gericht, einem Finanzamt oder einer Erbengemeinschaft wertlos. Jede Werteinschätzung wird deshalb nachvollziehbar hergeleitet: vergleichbare Auktionsergebnisse, Zustand, Provenienz und Marktlage zum Bewertungsstichtag – alles offengelegt, nicht als Blackbox.

Wo darüber hinaus ein förmliches Gutachten nötig ist, arbeite ich mit einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zusammen. Wie weit technische Verfahren die Zuschreibung heute absichern können, zeigt das Projekt Art Eye-D – mit KI gegen Kunstfälschungen.

HÄUFIGE FRAGEN

Kunstvermögen verwalten – Fragen & Antworten

Was ist eine Kunstsammlung wert – und wer darf sie bewerten?

Der Wert ergibt sich aus vergleichbaren Verkäufen, Zustand, Provenienz und aktueller Marktlage. Wichtig: Er fällt je nach Zweck unterschiedlich aus – ein Versicherungswert liegt regelmäßig deutlich über dem realistisch erzielbaren Verkaufspreis, und beide Zahlen sind richtig.

Eine Werteinschätzung darf grundsätzlich jeder abgeben, der die nötige Marktkenntnis besitzt. Für Zwecke, bei denen ein Gericht oder eine Behörde entscheidet, wird jedoch meist das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen verlangt – das koordiniere ich für Sie mit.

Brauche ich als rechtlicher Betreuer eine Genehmigung, um Kunst zu verkaufen?

In der Regel ja: Die Verwertung von Vermögensgegenständen der betreuten Person unterliegt üblicherweise der Genehmigung durch das Betreuungsgericht, und das Gericht erwartet dafür eine nachvollziehbare Bewertung. Wie das in Ihrem konkreten Fall zu handhaben ist, klären Sie mit dem Gericht oder Ihrer rechtlichen Beratung – ich bin kein Rechtsanwalt.

Meine Aufgabe ist die andere Hälfte: Bestand und Wert so aufzubereiten, dass Sie Ihre Entscheidung belegen können, und die Verwertung anschließend so durchzuführen, dass sie dem festgestellten Wert auch tatsächlich gerecht wird.

Was gehört in ein Werkverzeichnis?

Zu jedem Werk: Abbildung, Künstler und Zuschreibung, Titel, Datierung, Technik, Maße, Signatur und Bezeichnungen, Zustand, Rahmung, Provenienz sowie alle vorhandenen Unterlagen – Rechnungen, Zertifikate, Ausstellungs- und Literaturnachweise.

Digital erfasst lässt sich daraus jederzeit ein Auszug erzeugen: für die Versicherung, für das Gericht, für einzelne Erben oder für einen Kaufinteressenten, ohne den Gesamtbestand offenzulegen. Wie so ein Verzeichnis in der Praxis entsteht, zeigt der Bericht zur Keil Collection Heidelberg.

Wie läuft die Bewertung einer betreuten oder geerbten Sammlung ab?

Zuerst die Bestandsaufnahme vor Ort: Jedes Objekt wird fotografiert und erfasst, samt Zustand und vorhandenen Unterlagen. Danach die Einordnung anhand vergleichbarer Verkäufe und der aktuellen Marktlage, dokumentiert mit Angabe der Vergleichsgrundlage.

Bei überschaubaren Beständen dauert das wenige Tage, bei größeren Sammlungen entsprechend länger. Sie erhalten das Ergebnis als Werkverzeichnis mit Werteinschätzung – nicht als bloße Liste mit Zahlen.

Wie diskret läuft ein Verkauf ab?

So diskret, wie Sie es wünschen. Beim freihändigen Verkauf werden Objekte gezielt an ausgewählte Sammler, Händler oder Institutionen vermittelt – ohne öffentlichen Katalog und ohne dass Name oder Herkunft genannt werden müssen.

Eine öffentliche Auktion ist der transparentere, aber eben auch der sichtbare Weg. Welcher passt, entscheiden wir je Objektgruppe – oft ist eine Kombination aus beidem das wirtschaftlich beste Ergebnis. Weitere Beispiele finden Sie unter Projekte.

Was kostet die Bewertung einer Sammlung?

Bestandsaufnahme und Bewertung werden nach Aufwand abgerechnet – abhängig von Umfang des Bestands und Zustand der vorhandenen Unterlagen. Sie erhalten vorab eine Einschätzung, keine offene Rechnung.

Kommt es anschließend zu einer Verwertung, erfolgt die Vergütung dafür erfolgsorientiert als Anteil am Erlös. Das Erstgespräch ist unverbindlich.

Oskar Kampik, Kunstberater für Sammlungs- und Museumsauflösungen, Berlin

Sie verwalten Kunst, die Ihnen nicht gehört?

Im Erstgespräch klären wir unverbindlich und vertraulich, was in Ihrem Fall zu tun ist – und in welcher Reihenfolge.